FAQ

Der Sporthafen bekommt 483 Liegeplätze (6-45m), von denen etwa 375 ein dauerndes Nutzungsrecht (Abtretung des Rechtes auf Nutzung) haben. Der Rest ist für Boote bestimmt, die saisonweise oder als Passanten kommen.

Es existiert ein Richttabelle nach allgemein anerkannten Kriterien. Trotzdem gilt ganz allgemein, dass kein ordentlich im Hafen ankerndes Schiff grösser sein darf als der ihm zugewiesene Liegeplatz. Unter "Schiffsgrösse" werden wir dabei die tatsächlich ermittelten Masse einer offiziellen Messungverstanden; darin eingeschlossen sind die Fender und andere zum Boot gehörende Teile.

Der Sporthafen wird im nördlichen Teil des Fischereihafens von Rosas entstehen und eine fast 70 Meter breite Öffnung nach Süden sowie einen Tiefgang von 9 Metern haben. Der Mindesttiefgang des Hafens wird bei 2 Metern liegen.

Was allgemein als 'Verkauf' bezeichnet wird, entspricht in Wirklichkeit der Abtretung eines Nutzungsvorrechtes von einer maximalen Dauer von 30 Jahren (Konzessionszeitraum), was einer effektiven Nutzung von etwa 27 Jahren entspricht, je nachdem, wie lange die Bauarbeiten am Hafen dauern (3 Jahre)

Die Abtretung bedeutet, daß der Liegeplatz kein Eigentum ist. Das ist selbstverständlich, da das Meer ein Gemeingut ist. Der Erwerber verfügt daher nur über den Nießbrauch des Rechtes auf Vorzugsnutzung für den Zeitraum, der in der Abtretung vereinbart ist.

Nein. Der Vertrag gibt ein Nutzungsrecht für einen Liegeplatz der vereinbarten Größe. PORT DE ROSES vergibt die Liegeplätze nach eigenem Gutdünken im Hinblick auf eine möglichst gute Auslastung des Hafens und behält sich das Recht vor, den Standort entsprechend während der Konzessionsdauer zu ändern.

Um die Sache zu erleichtern, wird per Bankeinzug auf das laufende Konto bezahlt, das der Kunde angibt.

Sobald der Sporthafen seine Tätigkeit aufnimmt, gibt es eine jährliche Quote für Wartung: für die Wartung des Hafens, die Versorgung mit Strom und Wasser, Steuern, etc. gemäß der Anteilsquote. Diese Quote wird dreimonatlich bezahlt.

Der Hafen wird die Versicherung haben, die gemäß der gültigen Gesetzgebung vorgeschrieben ist.

Der Titelinhaber muß über eine Haftpflichtversicherung, Schadensersatz gegenüber Dritten, Diebstahl und andere Risiken haben, die die gültige Gesetzgebung vorschreibt oder die die Hafenverwaltung verlangt.

Ja. Man kann ihn pro Jahr, pro Monat, pro Tag, für kurze Zeiten usw. mieten.

Die Preise werden sich auf der gleichen Ebene bewegen wie in den übrigen Sporthäfen der nördlichen Costa Brava. ("Preisliste")

Sie können sich persönlich an unsere Büros wenden: telefonisch 972 15 44 12, oder per elektronischer Post (info@portroses.com), wo Sie alle Informationen und den Reservierungsvertrag abrufen können.

Das Projekt sieht die Installierung von schwimmenden "pantalans" vor, die von einer Reihe Stahlpfeilern geleitet werden. Das Anlegesystem sieht eine Mutterkette, einen Betonblock, ein Leitkabel und Poller vor.